AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR PRIVATKUNDEN

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle geschlossenen Kaufverträge zwischen der TREPPEO UG (nachfolgend „TREPPEO UG“) und Ihnen als Kunden, sofern Sie Verbraucher sind.

1.2 Verbraucher im Sinn von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Vertragsschluss

2.1 Kaufverträge zwischen TREPPEO UG und Ihnen können über den TREPPEO UG-Online-Shop, per Mail, per Fax, per App, telefonisch über die Bestellhotline sowie vor Ort in den Verkaufsräumen von TREPPEO UG oder persönlich in Anwesenheit eines Außendienstmitarbeiters geschlossen werden.

2.2 Vertragsschluss über den TREPPEO UG-Online-Shop

(1) Die Präsentation von Waren im TREPPEO UG-Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Mit der Bestellung – durch Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ – geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. TREPPEO UG schickt Ihnen eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu, die die Bestellung nochmals dokumentiert. Diese automatische Bestellbestätigung bestätigt lediglich, dass die Bestellung bei TREPPEO UG eingegangen ist und stellt keine Annahme Ihres Angebots dar.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn TREPPEO UG Ihnen den Versand der Ware mittels gesonderter E-Mail bestätigt oder durch den Versand der Ware.

(4) Sollte eine Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht TREPPEO UG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. TREPPEO UG wird Sie hierüber unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

2.3 Vertragsschluss per Telefon, per Mail, per Telefax sowie vor Ort bei TREPPEO UG

Ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und TREPPEO UG kann auch telefonisch, per Mail, per Telefax sowie vor Ort in den Verkaufsräumen von TREPPEO UG erfolgen. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags geht hierbei von Ihnen aus. Mit Annahme des Angebots durch TREPPEO UG kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen Ihnen und TREPPEO UG zustande.

2.4 Speicherung des Vertragstextes

Eine Speicherung des Vertragstextes sowie der AGB wird stattfinden.

3. Widerrufsrecht

3.1 Ihnen steht als Verbraucher bei einem Kauf über den TREPPEO UG-Online-Shop sowie per Telefon das nachfolgende Widerrufsrecht zu.

- Widerrufsbelehrung -

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

Treppeo UG

Pfälzerstraße 16

79211 Denzlingen 

Telefon: +49 (0)7666 - 9429431

E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das je-doch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An

TREPPEO UG

Pfälzerstraße 16

79211 Denzlingen

Telefon: +49 (0) 761 - 47802 - 800

Telefax: +49 (0) 761 - 47802 - 999

E-Mail: [email protected]

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

3.2 Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nicht zum Warenkatalog von TREPPEO UG gehören und auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers von einem Lieferanten von TREPPEO UG bezogen wurden.

4. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TREPPEO UG.

4.2 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

4.3 Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.

5. Lieferung

5.1 TREPPEO UG ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

5.2 Die Lieferung der Ware erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Der Lieferzeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsbestätigung.

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware (Gefahrübergang) geht mit Übergabe der Ware an Sie über.

6. Preise / Versandkosten

6.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versandkosten und etwaigen Zahlungsmittelgebühren.

6.2 TREPPEO UG informiert Sie über die anfallenden Versandkosten vor Vertragsschluss. Bei Bestellungen über den TREPPEO UG-Online-Shop werden Ihnen der Preis einschließlich Mehrwertsteuer und anfallender Versand- und Zahlungsmittelkosten außerdem in der Bestellmaske vor Vertragsschluss angezeigt.

7. Zahlungsbedingungen; Zahlungsmittel

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung des Kaufpreises unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlungsverzug ist TREPPEO UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.

7.2 Nachfolgende Zahlungsarten stehen Ihnen zur Verfügung:

(1)Zahlung per PayPal

Sie bezahlen die Gesamtsumme über den Online-Anbieter PayPal. Sie müssen bei PayPal registriert sein bzw. sich registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an TREPPEO UG bestätigen. Sobald die Gesamtsumme auf unserem Konto verbucht wurde, wird die Ware an Sie versendet.

Im Falle einer Rücksendung der Ware wird die Gesamtsumme zurückerstattet. Die Rückerstattung der offenen Gesamtsumme erfolgt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Ware bei TREPPEO UG eingegangen ist.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 TREPPEO UG haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

8.2 Mängelrechte bestehen nicht

‒ bei chargenabhängigen Farbunterschieden;

‒ bei natürlichem Verschleiß;

‒ bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung abweichend von der Betriebsanleitung, unsachgemäßer Lagerung, unsachgemäßer Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

‒ bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

8.3 TREPPEO UG hält sich produktbezogene Änderungen hinsichtlich Technik, Form, Farbe, Gewicht und Design an den Produkten ausdrücklich vor, sofern die Änderungen und/oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von TREPPEO UG für Sie zumutbar sind.

8.4 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet TREPPEO UG unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TREPPEO UG nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von TREPPEO UG auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

9. Datenschutz

9.1 TREPPEO UG verwendet die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Konto-Nummer und BLZ) gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts.

9.2 Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden von TREPPEO UG gespeichert und zur Abwicklung von Bestellungen, Verwaltung der Kundenbeziehung, Lieferung von Waren, Abwicklung von Zahlungen und Abwendung von Forderungsausfällen genutzt sowie hierfür gegebenenfalls an Dienstleistungspartner, derer TREPPEO UG sich zur Vertragsabwicklung bedient (wie beispielsweise Speditionsunternehmen oder Kreditinstitute), weitergegeben. Ferner werden Daten für eigene Werbe- und Marketingzwecke genutzt, z.B. für die Zusendung schriftlicher werbender Informationen. Ihre E-Mail-Adresse nutzt TREPPEO UG zur Zusendung werblicher Angebote, falls Sie dem nicht widersprochen haben. Soweit es hierfür Ihrer Einwilligung bedarf, holt TREPPEO UG diese vorab ein. Eine werbliche Ansprache per Telefon erfolgt ebenfalls nur bei Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

9.3 Sie können jederzeit durch Mitteilung an

TREPPEO UG

Pfälzerstraße 16

79211 Denzlingen

Telefon: +49 (0) 761 - 47802 - 800

Telefax: +49 (0) 761 - 47802 - 999

E-Mail: [email protected]

der Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten zu eigenen Werbe- und Marketingzwecken widersprechen sowie gegebenenfalls erteilte Einwilligungen in die Verwendung Ihrer Daten widerrufen.

10. Plattform zur Online-Streitbeilegung, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

10.1 Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher über die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr/

10.2 Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und haben uns daher gegen eine freiwillige Teilnahme entschieden.

11. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.

 

 

FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

 

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen“) gelten für Lieferungen von Treppen sowie sonstigen Waren der Treppeo UG (nachfolgend: „TREPPEO UG“) an den Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden.

1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, TREPPEO UG hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn TREPPEO UG eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.3 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedingungen, die zwischen TREPPEO UG und dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

1.4 Rechte, die TREPPEO UG nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge von TREPPEO UG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche oder elektronische Zusage als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung dar. Für den Fall, dass mit dem Besteller die Sollbeschaffenheit der Ware verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch TREPPEO UG zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Besteller zumutbar sind. Design- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Besteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.3 Die geschuldete Beschaffenheit der Ware wird abschließend in Bestellung und Auftragsbestätigung vereinbart.

2.4 Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von TREPPEO UG durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von TREPPEO UG auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für TREPPEO UG nicht verbindlich.

3. Lieferung; Lieferfristen; Verzug

3.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ EXW gemäß Incoterms® 2010, 79108 Freiburg. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware nach einem anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“), wobei TREPPEO UG in diesem Fall berechtigt ist, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. TREPPEO UG wird die Ware auf Wunsch des Bestellers – und dessen Kosten – durch eine Transportversicherung gegen die von dem Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.

3.2 Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von TREPPEO UG maßgebend. Vom Besteller gewünschte Änderungen des Lieferumfangs wie auch des Liefergegenstandes selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von TREPPEO UG.

3.3 TREPPEO UG ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

3.4 Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.5 Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch TREPPEO UG, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung etwaiger vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung etwaiger sonstiger Mitwirkungshandlungen des Bestellers.

3.6 Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn TREPPEO UG bis zu ihrem Ablauf die Ware am Lieferort zur Verfügung stellt bzw. – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt oder der Besteller die Verweigerung der Annahme angekündigt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von TREPPEO UG.

3.7 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von TREPPEO UG nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche, die Zulieferer von TREPPEO UG betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die TREPPEO UG und deren Zulieferer betreffen.

3.8 Wegen einer Verzögerung der Lieferung ist der Besteller nur unter der Voraussetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Verzögerung von TREPPEO UG zu vertreten ist.

3.9 Sofern der Besteller mit TREPPEO UG einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen mit fester Laufzeit abgeschlossen hat und der Besteller die Ware nicht rechtzeitig abruft, ist TREPPEO UG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder, falls der Besteller schuldhaft gehandelt hat, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

3.10 Bei kundenseitig ausgelösten Rücklieferungen zu Lasten von TREPPEO UG ist die Auswahl des Transportunternehmens vor Rücklieferung mit TREPPEO UG abzustimmen. Bei Unterlassung werden die Differenzkosten zwischen dem von TREPPEO UG gewählten Transportunternehmen und dem vom Besteller gewählten nicht übernommen.

3.11 Zeigt der Besteller TREPPEO UG den Frachtführer nicht rechtzeitig an, so kann TREPPEO UG unbeschadet anderer Frachtführer unter gewöhnlichen Bedingungen auf Kosten und zum Risiko des Bestellers schließen.

3.12 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von TREPPEO UG nicht zurückgenommen; ausgenommen sind normierte Mehrwegverpackungen wie z.B. EURO-Paletten und Gitterboxen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Dabei sind die gesetzlich, ökologisch vorgeschriebenen Entsorgungsvorschriften (Recyclingkreislauf) zwingend einzuhalten.

3.13 Soweit die Ware dem Besteller auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträger) übergeben worden ist, hat der Besteller TREPPEO UG Ladungsträger in gleicher Anzahl sowie gleicher Art und Güte am Ort der ursprünglichen Übergabe herauszugeben.

3.14 Der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet der Regelung in Ziff. 7.1, die Ware bei Lieferung auf äußerlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber TREPPEO UG zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.

3.15 Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich der Vergütung der von TREPPEO UG erbrachten Leistung.

4. Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald TREPPEO UG die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 zur Verfügung stellt oder – bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 – an die zur Ausführung des Transports bestimmte Person übergibt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder TREPPEO UG abweichend von Ziffer 3.1 Satz 2 im Einzelfall die Transportkosten übernommen hat.

4.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann TREPPEO UG den Ersatz des daraus entstehenden Schadens wie folgt ersetzt verlangen: Pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der gelieferten Waren, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der gelieferten Waren. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät. Mit Eintritt des Annahmeverzuges gilt die Ware als geliefert, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistungsfristen und die Zahlungspflicht.

4.3 Angelieferte Ware ist von dem Besteller unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.Der Besteller ist zur Entgegennahme auch dann verpflichtet, wenn die zur Verfügung gestellte Ware Mengenabweichungen von bis zu 5 % aufweist oder die zur Verfügung gestellte Ware unwesentlich zu früh geliefert wurde.

5. Preise

5.1 Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

5.2 Erhält der Besteller keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt die bei Lieferung jeweils gültige Preisliste.

5.3 Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen ein, ist TREPPEO UG berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch TREPPEO UG die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch TREPPEO UG die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. TREPPEO UG ist dann zu einer angemessen Erhöhung der Preise in dem Maße berechtigt, wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. TREPPEO UG wird hierbei die berechtigten Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird TREPPEO UG dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

5.4 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) ausschließlich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 trägt der Besteller die Transportkosten sowie Kosten einer gegebenenfalls vom Besteller gewünschten Transportversicherung.

5.5 Ansprüche von TREPPEO UG auf Zahlung des Kaufpreises verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt auf ein in der Rechnung angegebenes Konto von TREPPEO UG kostenfrei und ohne Abzug zu überweisen. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

6.2. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in welcher der Preis in der Rechnung angegeben ist. Ist in der Rechnung keine Währung angegeben, so ist der Preis grundsätzlich in EURO zu bezahlen.

6.3 Eine Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als erfolgt, wenn TREPPEO UG über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch TREPPEO UG gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung.

6.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist TREPPEO UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen; dem Besteller bleibt der Nachweis, dass ein wesentlich niedriger Zinsschaden entstanden ist, offen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

6.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist TREPPEO UG berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Bezahlung zu verlangen.

6.6. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.7 TREPPEO UG ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von TREPPEO UG durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von TREPPEO UG verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von TREPPEO UG bestehen.

7. Gewährleistung

7.1 Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich überprüft und TREPPEO UG offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller TREPPEO UG unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bei TREPPEO UG maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von TREPPEO UG für den Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an TREPPEO UG schriftlich zu beschreiben.

7.2 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist TREPPEO UG berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

7.3 Bei Mängeln der Ware ist TREPPEO UG nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.

7.4 Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die TREPPEO UG dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.

7.5 Mängelrechte bestehen nicht

- bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder den Abbildungen in Katalogen oder auf Online-Plattformen bzw. Abweichungen zu früheren Lieferungen, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind);

- bei natürlichem Verschleiß (typische Verschleißteile sind insbesondere von TREPPEO UG als Ersatzteile angebotene Produkte. Eine Ersatzteilliste wird TREPPEO UG dem Besteller auf Verlangen übermitteln);

- bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise abweichend von der Betriebsanleitung), unsachgemäßer Lagerung, oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

- bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

7.6 Sachmängel bestehen ferner nicht

- wenn an der gelieferten Ware von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von TREPPEO UG ausdrücklich beauftragt wurde;

- wenn der Besteller die Beseitigung des Mangels durch fachlich nicht versierte Dritte hat durchführen lassen.

7.7 TREPPEO UG haftet nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass der Besteller eine von den Vorgaben von TREPPEO UG abweichende Verarbeitung oder Wahl des Materials verlangt.

7.8 Gewährleistungsansprüche können nur von dem Besteller geltend gemacht werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Gewährleistungsansprüche gegen TREPPEO UG abzutreten, es sei denn, TREPPEO UG hat dieser Abtretung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

7.9 Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten Bestimmungen dieser Ziffer 7 entsprechend.

8. Haftung

8.1 TREPPEO UG haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet TREPPEO UG vorbehaltlich Ziffer 8.1 nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von TREPPEO UG auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

8.3 Für die Nichteinhaltung einer Lieferfrist beschränkt sich die Haftung von TREPPEO UG vorbehaltlich Ziffer 8.2 für einen dem Besteller durch die Verzögerung entstandenen Schaden auf höchstens 5 % des vereinbarten Nettopreises. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.

9.Verjährung

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist beginnt ebenfalls mit Annahmeverzug des Bestellers. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt durch Nacherfüllung nicht erneut. In den Fällen gem. Ziffer 8.2 gilt stattdessen die gesetzliche Verjährung.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von TREPPEO UG.

10.2 Darüber hinaus bleibt TREPPEO UG Eigentümer der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und TREPPEO UG.

10.3 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend auch „Vorbehaltsware“) für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt TREPPEO UG schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. TREPPEO UG nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit seinen Versicherer unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an TREPPEO UG zu leisten. Weitergehende Ansprüche von TREPPEO UG bleiben unberührt. Der Besteller hat TREPPEO UG auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

10.4 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen, die TREPPEO UG nicht gehören, zu einer einheitlichen Sache verbunden, so erwirbt TREPPEO UG Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise mit anderen Sachen verbunden, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Besteller an TREPPEO UG bereits jetzt anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. TREPPEO UG nimmt diese Übertragung an. Die Regelungen dieser Ziffer 10.4 gelten entsprechend, wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt oder verarbeitet wird.

10.5 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von TREPPEO UG gefährdenden Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller TREPPEO UG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von TREPPEO UG zu informieren und an den Maßnahmen von TREPPEO UG zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.

10.6 Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer mit sämtlichen Nebenrechten an TREPPEO UG ab. TREPPEO UG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von TREPPEO UG gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verkauften Waren abgetreten. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an TREPPEO UG zu leisten.

10.7 Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an TREPPEO UG abgetretenen Forderungen treuhänderisch für TREPPEO UG im eigenen Namen einzuziehen. Das Recht von TREPPEO UG, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Allerdings wird TREPPEO UG die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Besteller jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere im Fall des Zahlungsverzuges –, hat er dem Lieferanten die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt zu geben, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und TREPPEO UG alle Unterlagen auszuhändigen sowie alle Angaben zu machen, die TREPPEO UG zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

10.8 TREPPEO UG kann die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung sowie die Einziehungs-ermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber TREPPEO UG nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird.

10.9 TREPPEO UG ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, bestehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von TREPPEO UG aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt TREPPEO UG.

10.10 Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach dieser Ziffer 10 rechtlich nicht wirksam ist, räumt der Besteller TREPPEO UG hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller alles tun, um TREPPEO UG unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

11. Rücktritt

11.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TREPPEO UG unbeschadet von sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechten berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

11.2 Der Besteller hat TREPPEO UG oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann TREPPEO UG die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

11.3 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 11 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

12. Geheimhaltung

12.1 Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche ihm über TREPPEO UG zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

12.2 Der Besteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

12.3 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster oder ähnliche Gegenstände dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung derartiger Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

13.1 Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu TREPPEO UG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist Freiburg im Breisgau (für amtsgerichtliche Verfahren AG Freiburg im Breisgau in 79098). TREPPEO UG ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

14. Sonstiges

14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von TREPPEO UG möglich.

14.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von TREPPEO UG ist der Sitz von TREPPEO UG.